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Was ist Importfactoring? Definition - unsere Interpretation . . .
Importfactoring ist der Kauf von Geldforderungen aus internationalen Geschäftsbeziehungen durch den Einkauf von Waren aus dem Ausland. Damit ermöglicht Import-Factoring den Einkauf unter Ausnutzung eines offenen Zahlungszieles. Anstelle des Akkreditivs übernimmt die Factoringgesellschaft gegenüber dem Exporteur die Zahlungsgarantie und wird die Forderungen sofort bezahlen. Beim Import-Factoringverfahren verkauft der Großhändler, Hersteller oder auch das Dienstleistungsunternehmen seine Forderungen aus dem Wareneinkauf. Die Vorteile des Forderungsverkaufs nutzen heute nahezu alle Branchen in Deutschland. Import-Factoring ermöglicht eine Geschäftsausweitung, weil mehr einfach Liquidität zur Verfügung steht. Der Zahlungsverkehr wird dahin gehend erleichtert, indem Sie zukünftig alle Einkaufsrechnungen an die Factoringgesellschaft bezahlen. Grundsätzlich können Sie aus fast allen Herkunftsländer Waren importieren und mittels Import-Factoring finanzieren. Ihr Lieferant muss dem Import-Factoring zustimmen. Das bedeutetet, der ausländische Lieferant (Exporteur) muss bereit sein, ein offenes Ziel zu gewähren und die Zahlungsgarantie der Factoringgesellschaft zu akzeptieren. Für die Erstellung eines Factoringangebots benötigen wir erste Informationen. Zu diesem Zweck bitten wir Sie, uns den ausgefüllten Datenerhebungsbogen für Import-Factoring (PDF) per Telefax zu übersenden. Das Factoringinstitut übernimmt mit der Forderung auch das Debitorenmanagement für viele Branchen z.B. den Großhändler, Hersteller oder auch dem Dienstleistungsunternehmen. Somit liegt neben dem unmittelbaren Liquiditätsgewinn ein weitergehender Vorteil auch dahin gehend, eine konsequente Verschlankung der sog. Buchhaltung. Durch die Forderungsübernahme entfallen die kostenintensiven und risikobehafteten Überwachungs-, Mahn- und Rechtverfolgungsvorgänge gänzlich. Der Abschluss von kostspieligen Kreditversicherungen erübrigt sich ebenfalls. Durch Factoring erlöschen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in der Bilanz. Der Sperrbetrag wird als sonstige Forderungen ausgewiesen. Um Import-Factoring nutzen zu können, benötigen Sie ein Mindesteinkaufsvolumen von ca.500.000 Euro p.a. je Lieferant.
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